DEF Dienstleistungsvertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (ComTerm).
Eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung darf die Ausübung einer oder mehrerer ihrer Tätigkeiten für eigene Rechnung mittels Vollmachtserteilung oder Unternehmensvertrag einem Dritten anvertrauen.