DEF 1) Allgemeine Bezeichnung für die gerichtliche Instanz, die sich vornehmlich mit Streitigkeiten im Bereich Arbeitsrecht und Soziale Sicherheit befasst.
2) In jedem Gerichtsbezirk bestehendes Gericht, das für Sozial- und Arbeitssachen zuständig ist und gegen dessen Entscheidungen beim Arbeitsgerichtshof Berufung eingelegt werden kann (ComTerm).