Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen mit Sitz in Malmedy, die dem Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres untersteht, feiert 2026 ihr 50-jähriges Bestehen. Der formale Grundstein wurde bereits in einem Königlichen Erlass vom 7. Oktober 1971 gelegt, in dem der damalige Bezirkskommissar von Verviers Henri Hoen u. a. beauftragt wurde, einen Übersetzungsdienst einzurichten, um die Ausführung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten im deutschen Sprachgebiet zu gewährleisten. Dieser Übersetzungsdienst hat seine Arbeit 1976 mit der Anwerbung der ersten Personalmitglieder aufgenommen. Ab 1977 stand er unter der Leitung des Bezirkskommissars Johann Weynand, der zuvor der erste Präsident des Rates der Deutschen Kulturgemeinschaft, Vorläufer des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, war.
Mit dem Gesetz vom 18. Juli 1990 zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft wird die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen über den für das deutsche Sprachgebiet zuständigen Bezirkskommissar, in der Person des damaligen Dienstleiters Marcel Lejoly, mit der offiziellen deutschen Übersetzung der Gesetze und Erlasse beauftragt; diese offizielle deutsche Übersetzung wird im selben Gesetz vorgeschrieben, jedoch lediglich im Rahmen der verfügbaren Mittel.
1995 ist ein wichtiges Jahr für die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen. Im Zuge eines Entscheids des Schiedshofes, des heutigen Verfassungsgerichtshofes, vom 14. Juli 1994, in dem die systematische Übersetzung der Gesetze und Erlasse auf föderaler Ebene in die deutsche Sprache verlangt wird, wird der Personalbestand aufgestockt und die Arbeit reorganisiert. Bis 2010 steigt die Anzahl Übersetzer stetig. In den darauffolgenden Jahren arbeiten bis zu 40 Personen in der Dienststelle.
Mit dem sogenannten Collas-Gesetz vom 21. April 2007 (benannt nach Senator Berni Collas, der den Gesetzentwurf eingebracht hatte) werden die Sprachengesetze von 1961 (Sprachengebrauch in Gesetzgebungsangelegenheiten) und 1966 (Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten) in Bezug auf die deutsche Sprache geändert. Die Arbeit des Übersetzungsdienstes in Malmedy wird dabei vom Bezirkskommissar losgelöst. Seit 2008 untersteht der Übersetzungsdienst nunmehr einem Dienstleiter, der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres bestimmt wird. Der Dienst erhält den gesetzlichen Auftrag, die föderalen Gesetzbücher und Gesetze zu übersetzen und im Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die Königlichen und Ministeriellen Erlasse des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres. Viele andere Föderalbehörden lassen solche Erlasse ebenfalls in Malmedy übersetzen, im Rahmen von Vereinbarungen und gegen Bezahlung.
Über die Website der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen www.scta.be sind heute mehr als 6.500 föderale Gesetzbücher, Gesetze und Erlasse in koordinierter Form sofort abrufbar, gut für mehr als 90.000 Din-A4-Seiten Text.
Im Collas-Gesetz ist festgelegt worden, dass föderale Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen systematisch entsprechend ihrer Bedeutung für die deutschsprachigen Einwohner des deutschen Sprachgebietes ins Deutsche übersetzt werden. Dazu werden jedes Jahr Prioritätenlisten vom Minister der Justiz für Gesetze und vom jeweils zuständigen Minister für Königliche und Ministerielle Erlasse festgelegt. Diese Listen werden von der Zentralen Dienstelle für Deutsche Übersetzungen vorbereitet und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Stellungnahme vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Prioritätenlisten werden die Übersetzungsarbeiten in der Malmedyer Dienststelle organisiert.
Heute bestehen die meisten föderalen Rechtsvorschriften von Bedeutung in deutscher Sprache. So liegen beispielsweise das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch, Steuergesetzbücher, das Wirtschaftsgesetzbuch, das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen und sogar bereits das neue Gesetzbuch über den öffentlichen Straßenverkehr in aktualisierter Fassung in deutscher Sprache vor, um nur einige der bedeutendsten Texte zu nennen. Man kann also sagen, dass sich in diesen fünfzig Jahren in diesem Bereich sehr viel getan hat, trotz einiger verbleibender Lücken.
Zusätzlich zu den sofort abrufbaren Gesetzbüchern und Gesetzes- und Verordnungstexten enthält die Website der Zentralen Dienstelle für Deutsche Übersetzungen ebenfalls eine auf Belgien ausgerichtete dreisprachige terminologische Datenbank "SEMAMDY" mit mehr als 74.000 terminologischen Einträgen, die gerne von den Behörden, Juristen und Übersetzern in ganz Belgien zu Rate gezogen wird. Diese Terminologiedatenbank stützt sich auch auf die wertvolle Arbeit des Ausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die deutsche Rechtsterminologie, mit dem eine rege Zusammenarbeit besteht, und auf dessen Terminologiedatenbank "DEBETERM".
Weiter fungiert die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen auch als Übersetzungsdienst für die deutsche Sprache für den Föderalen Öffentlichen Dienst Inneres und ist in dieser Eigenschaft z. B. oft für das Krisenzentrum, so während der Covid-Krise, im Bereich Bevölkerungswesen, für die Wahlen usw. tätig. Und zunehmend wenden sich auch andere Dienste an die Dienststelle in Malmedy mit Terminologie- oder Übersetzungsfragen oder auf der Suche nach Informationen über das Bestehen deutscher Texte.
Derzeit ist die Belegschaft auf 28 Personen, insgesamt gut für ca. 21 Vollzeitstellen, geschrumpft, Tendenz fallend. Modernste Arbeitsmethoden unter Hinzuziehung von Texterkennungsprogrammen und neuronaler maschineller Übersetzung und Rationalisierungen auf organisatorischer Ebene ermöglichen es dem Übersetzungsdienst aber, die Produktivität bei gleich bleibender Qualität deutlich zu steigern und so seinem gesetzlichen Auftrag nach besten Möglichkeiten gerecht zu werden.
Der Übersetzerberuf und die Aufgaben des Übersetzers befinden sich in einem fundamentalen Wandel. Die Fortschritte der künstlichen Intelligenz in den letzten zehn Jahren sind immens. Wo vor 50 Jahren noch mit Bleistift und Radiergummi gearbeitet wurde und Suchen nach Begriffen, Formulierungen und Bedeutungen sehr mühsam waren, werden zu übersetzende Texte heute in Texterkennungs- und Übersetzungsprogramme eingespeist. Diese Programme liefern eine Rohübersetzung, die vom Übersetzer, eigentlich Revisor und Sprachpfleger, ausführlich bearbeitet wird. Zu überprüfen sind insbesondere Vollständigkeit, Sinn, Satzbau und Terminologie. Noch ist es so, dass die KI bestehende Fassungen von Textpassagen (z. B. aus Europäischen Richtlinien) nicht als solche erkennt und demnach auch nicht berücksichtigt. All dies erfordert die akribische Aufmerksamkeit des Übersetzers.
Des Weiteren gilt es, eine fundierte Auswahl der zu bearbeitenden Texte zu treffen, die anschließend den Nutzern auf einfache, übersichtliche und schnell zugängliche Weise zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu diesem Zweck hat die Website der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen einen besonderen Stellenwert, ein oft und gern genutztes Medium in behördlichen und juristischen Kreisen.
Die Bereitstellung über die Website erfolgt in konsolidierter Form, d. h. unter Beachtung aller Abänderungen, damit Nutzer die Rechtsvorschriften auch unmittelbar verwenden können. Nur selten erlässt der Gesetzgeber nämlich vollkommen neue Texte. Generell wird er in bestehenden Texten Abänderungen vornehmen: Manchmal wird nur ein Wort oder ein Satz geändert oder eingefügt, manchmal handelt es sich um ganze Paragraphen oder Artikel oder auch um grundlegende Umgestaltungen. Das Ersetzen oder Einbauen solcher Passagen erfolgt nicht maschinell, sondern wird von Mitarbeitern des Übersetzungsdienstes vorgenommen.
Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen ist mittlerweile also eher ein föderaler deutscher Sprachdienst geworden, der nach wie vor wichtige Aufgaben in sprachlicher Hinsicht im Dienste der Bevölkerung und der Einrichtungen des deutschen Sprachgebietes und darüber hinaus wahrnimmt. Es ist auch sehr gut denkbar, dass in diesem Bereich mittelfristig verstärkt ministerienübergreifend gearbeitet wird und dass Synergien, die bereits mit anderen föderalen Übersetzungs- bzw. Sprachdiensten bestehen, in der einen oder anderen Form weiter verstärkt werden. Eines sollte aber feststehen: Wir wissen nicht, was in 50 Jahren sein wird, aber die Arbeit mit Bleistift und Papier, an die Übersetzergenerationen über 50 sich heute noch lebhaft erinnern können, wird dann definitiv Geschichte sein.
| Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen kurz und knapp: Sitz: Malmedy Mitarbeiter: 28 Aufgabe: Übersetzung ins Deutsche von föderalen Gesetzbüchern, Gesetzen, Erlassen und Rundschreiben Website: www.scta.be mit über 6.500 Übersetzungen und über 70.000 Einträgen in drei Sprachen (DE/FR/NL) in der Datenbank Semamdy |
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