DEF Rechtsprechungsorgan mit zwölf Richtern, die die Einhaltung der Verfassung durch die Gesetzgeber in Belgien überwachen. Es kann Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen für nichtig erklären und einstweilig aufheben. Aufgrund seines besonderen Auftrags ist es sowohl von der gesetzgebenden Gewalt als auch von der ausführenden und der rechtsprechenden Gewalt getrennt (ComTerm).