DEF Wohnungsmietvertrag, der zwischen einem Vermieter und einem der von der Regierung bestellten Immobilienverwalter abgeschlossen wird, um das vermietete Gut einer Person in prekären Verhältnissen unterzuvermieten, wobei diese Person am Ende ihrer sozialen Betreuung und sofern die Ziele dieser Betreuung erreicht worden sind, das Recht hat, den Hauptmietvertrag zu übernehmen, so dass sie zum direkten Mieter wird (ComTerm).