DEF Gesetzlich verankerter Schutz von Denkmälern, Ensembles und historischen Kulturlandschaften, die aufgrund ihres archäologischen, ästhetischen, historischen, künstlerischen, kulturellen, volkskundlichen, wissenschaftlichen, sozialen oder technischen Wertes erhaltenswert sind, mit dem Ziel, ihre Verfälschung oder Zerstörung zu verhindern (ComTerm).