DEF Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe konform mit dem Kaufvertrag ist, d. h. insbesondere die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit besitzt oder typische Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach Art der Ware erwarten darf (ComTerm).