DEF Dienstleistungsvertrag, bei dem es hauptsächlich darum geht, dass der Bevollmächtigter genannte Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers eine Rechtshandlung vornimmt, unabhängig davon, ob der Bevollmächtigte im Namen dieses Auftraggebers oder in seinem eigenen Namen handelt (ComTerm).