Der Begriff "Pension" wird unter anderem im Einkommensteuergesetzbuch als Oberbegriff verwendet bzw. wenn sich keine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Pfeilern ergibt.
Deutsch
ergänzende Altersversorgung
Quelle
NK/L-2003.04.28
Referenz
art. 3
Anmerkungen
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (2. Pfeiler)