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Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ):
übersetzt die vom föderalen Parlament verabschiedeten Gesetzbücher und Gesetze und die Erlasse und Rundschreiben des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Inneres ins Deutsche
, stellt sie in der Rubrik
ÜBERSETZUNGEN
zur Verfügung und veranlasst ihre Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt,
erstellt inoffizielle Koordinierungen der übersetzten Gesetzbücher, Gesetze, föderalen Erlasse und Rundschreiben
(die Abänderungen bestehender Texte werden regelmäßig übersetzt und in den Grundtext eingearbeitet) und stellt sie in der Rubrik
ÜBERSETZUNGEN
zur Verfügung,
speist die dreisprachige (Deutsch/Französisch/Niederländisch) Terminologiedatenbank
SEMAMDY
,
speist die Datenbank TITREOFF
(enthält die Überschriften der Gesetzes- und Verordnungstexte, die in den ins Deutsche übersetzten Texten vorkommen, in den drei Landessprachen), die unserer Rubrik
ÜBERSETZUNGEN
als Grundlage dient,
übersetzt ebenfalls ins Deutsche:
Erlasse, Rundschreiben und andere Unterlagen des Gouverneurs der Provinz Lüttich in föderalen Angelegenheiten (nicht verfügbar),
verschiedene Unterlagen des FÖD Inneres (nicht verfügbar),
übersetzt ins Französische:
Unterlagen der deutschsprachigen Gemeinden in föderalen Angelegenheiten und der deutschsprachigen Polizeizonen (nicht verfügbar),
schlägt
nach
Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
die Liste
der Gesetze
vor, die sie entsprechend ihrer Bedeutung für die Einwohner des deutschen Sprachgebietes ins Deutsche übersetzt. Der Minister der Justiz hat diese
Liste
durch das
Schreiben vom 3. Mai 2011
festgelegt.