Was wir tun

Die Zentrale Dienststelle für Deutsche Übersetzungen (ZDDÜ):


  • übersetzt die vom föderalen Parlament verabschiedeten Gesetzbücher und Gesetze und die Erlasse und Rundschreiben des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Inneres ins Deutsche, stellt sie in der Rubrik ÜBERSETZUNGEN zur Verfügung und veranlasst ihre Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt,
  • erstellt inoffizielle Koordinierungen der übersetzten Gesetzbücher, Gesetze, föderalen Erlasse und Rundschreiben (die Abänderungen bestehender Texte werden regelmäßig übersetzt und in den Grundtext eingearbeitet) und stellt sie in der Rubrik ÜBERSETZUNGEN zur Verfügung,
  • speist die dreisprachige (Deutsch/Französisch/Niederländisch) Terminologiedatenbank SEMAMDY,
  • speist die Datenbank TITREOFF (enthält die Überschriften der Gesetzes- und Verordnungstexte, die in den ins Deutsche übersetzten Texten vorkommen, in den drei Landessprachen), die unserer Rubrik ÜBERSETZUNGEN als Grundlage dient,
  • übersetzt ebenfalls ins Deutsche:
    • Erlasse, Rundschreiben und andere Unterlagen des Gouverneurs der Provinz Lüttich in föderalen Angelegenheiten (nicht verfügbar),
    • verschiedene Unterlagen des FÖD Inneres (nicht verfügbar),
  • übersetzt ins Französische: 
    • Unterlagen der deutschsprachigen Gemeinden in föderalen Angelegenheiten und der deutschsprachigen Polizeizonen (nicht verfügbar),
  • schlägt nach Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Liste der Gesetze vor, die sie entsprechend ihrer Bedeutung für die Einwohner des deutschen Sprachgebietes ins Deutsche übersetzt. Der Minister der Justiz hat diese Liste durch das Schreiben vom 3. Mai 2011 festgelegt.